8.4.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 131/25 |
Vorabentscheidungsersuchen des First-tier Tribunal (Tax Chamber) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 1. Februar 2019 — Kaplan International colleges UK Ltd/The Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs
(Rechtssache C-77/19)
(2019/C 131/31)
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
First-tier Tribunal (Tax Chamber)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Beschwerdeführerin: Kaplan International colleges UK Ltd
Beschwerdegegner: The Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs
Vorlagefragen
1. |
Welchen räumlichen Anwendungsbereich hat die in Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 2006/112/EG (1) des Rates enthaltene Befreiung? Erstreckt sie sich insbesondere (i) auf eine Costs Sharing Group (Zusammenschluss zur Kostenteilung, im Folgenden: CSG), die ihren Sitz in einem anderen als dem Mitgliedstaat oder den Mitgliedstaaten der Mitglieder des CSG hat? Wenn ja, (ii) erstreckt sie sich auch auf eine CSG mit Sitz außerhalb der Union? |
2. |
Falls die Befreiung von CSGs grundsätzlich für ein Unternehmen, das in einem anderen Mitgliedstaat als eines oder mehrere Mitglieder der CSG ansässig ist, sowie für eine CSG mit Sitz außerhalb der Union gilt, wie ist dann das Kriterium anzuwenden, dass die Befreiung nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führen sollte? Insbesondere:
|
3. |
Kann die Befreiung einer CSG unter den Umständen dieser Rechtssache zur Anwendung kommen, in der die Mitglieder der CSG durch wirtschaftliche, finanzielle oder organisatorische Beziehungen miteinander verbunden sind? |
4. |
Kann die Befreiung einer CSG dann zur Anwendung kommen, wenn ihre Mitglieder einen Mehrwertsteuerzusammenschluss gebildet haben, der ein einziger Steuerpflichtiger ist? Macht es einen Unterschied, wenn KIC, das vertretungsberechtigte Mitglied, dem (nach nationalem Recht) die Dienstleistungen erbracht werden, kein Mitglied der CSG ist? Falls dies einen Unterschied macht, wird dieser Unterschied durch das nationale Recht beseitigt, wonach das vertretungsberechtigte Mitglied für die Zwecke der Anwendung der Befreiung der CSG die Merkmale und den Status der Mitglieder der CSG besitzt? |
(1) Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. 2006, L 347, S. 1).