30.8.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 349/22 |
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzgerichts (Österreich) eingereicht am 21. Juni 2021 — P GmbH
(Rechtssache C-378/21)
(2021/C 349/28)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesfinanzgericht
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: P GmbH
Belangte Behörde: Finanzamt Österreich
Vorlagefragen:
1. |
Wird die Mehrwertsteuer vom Aussteller einer Rechnung gemäß Art. 203 der MwSt-Richtlinie (1) geschuldet, wenn — wie in einem Fall wie diesem — keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegen kann, weil die Leistungsempfänger der Dienstleistungen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Endverbraucher sind? |
2. |
Falls die erste Frage bejaht wird und damit der Aussteller einer Rechnung gemäß Art. 203 der MwSt-Richtlinie die Mehrwertsteuer schuldet:
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(1) Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. 2006, L 347, S. 1.)