„Mehrwertsteuer – Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben b und c der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG – Steuerbefreiung – Psychotherapeutische Behandlungen in einer durch eine Stiftung (gemeinnützige Einrichtigung) mit nicht als Ärzten zugelassenen Diplompsychologen betriebenen Ambulanz – Unmittelbare Wirkung“