„Auslegung des Artikels 1 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 83/183/EWG des Rates über Steuerbefreiungen bei der endgültigen Einfuhr persönlicher Gegenstände durch Privatpersonen aus einem Mitgliedstaat – Kraftfahrzeugsteuer (‚Autovero‘) – Verbrauchssteuer oder besondere Steuer für die Benutzung eines Kraftfahrzeugs – Zulassungssteuer – Doppelbesteuerung“