„Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie – Steuerbefreiungen – Vermietung und Verpachtung von Grundstücken – Begriff der Vermietung von Grundstücken – Jederzeit kündbare Übertragung des Nutzungsrechts an einem Gebäude ohne Zuteilung einer bestimmten Fläche, die von einer Gesellschaft an drei Unternehmen, die zu derselben Unternehmensgruppe gehören wie sie, gegen Zahlung eines Betrages erfolgte, der sich nach den genutzten Quadratmetern, dem Geschäftsvolumen und der Zahl der Mitarbeiter jedes dieser drei Unternehmen richtet“