„Mehrwertsteuer – Sechste und Dreizehnte Richtlinie – Ort der Leistungserbringung – Mehrwertsteuervermeidungssystem – Gesellschaft mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft und andere Gesellschaften derselben Unternehmensgruppe mit Sitz in einem Mitgliedstaat – Vergnügungsarkaden – Bedeutung von ‚Unterhaltung oder ähnliche Tätigkeiten‘ in Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c der Sechsten Richtlinie – Bedeutung von ‚feste Niederlassung‘ in Artikel 9 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie – Vorsteuererstattung“