Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro vom 14. Februar 1990. - KOMMISSION DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN GEGEN KOENIGREICH SPANIEN. - VERTRAGSVERLETZUNG EINES MITGLIEDSTAATES - RICHTLINIE 83/183/EWG DES RATES - MIT DEN VERPFLICHTUNGEN AUS DEM GEMEINSCHAFTSRECHT NICHT ZU VEREINBARENDE NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN. - RECHTSSACHE C-31/89
Sammlung der Rechtsprechung 1990 Seite I-02139
Pub.RJ Seite Pub somm
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Generalanwalt Giuseppe Tesauro hat seine Schlussanträge in der Sitzung vom 14 . Februar 1990 vorgetragen (*). Er hat vorgeschlagen, der gegen das Königreich Spanien erhobenen Klage stattzugeben .
(*) Originalsprache : Italienisch .