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12.1.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 8/9


Vorabentscheidungsersuchen des Court of Session (Schottland), Edinburgh (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 5. November 2007 — The Royal Bank of Scotland Group plc/The Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs

(Rechtssache C-488/07)

(2008/C 8/16)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

Court of Session (Schottland), Edinburgh

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: The Royal Bank of Scotland Group plc

Rechtsmittelgegner: The Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs

Vorlagefragen

1.

Verlangt Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388/EWG (1), dass der Pro-rata-Satz des von einem Steuerpflichtigen nach Art. 17 Abs. 5 geltend gemachten Vorsteuerabzugs auf Jahresbasis festgesetzt und auf einen die nächsthöhere ganze Zahl nicht übersteigenden Wert aufgerundet wird, wenn

a.

dieser Pro-rata-Satz für einen Bereich der Tätigkeit des Steuerpflichtigen gemäß Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 Buchst. a oder b angewendet wird und/oder

b.

dieser Pro-rata-Satz einen Abzug betrifft, der je nach der Zuordnung der Gesamtheit oder eines Teils der vom Steuerpflichtigen verwendeten Gegenstände oder Dienstleistungen gemäß Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 Buchst. c vorgenommen wird, und/oder

c.

dieser Pro-rata-Satz einen Abzug betrifft, der bei allen Gegenständen und Dienstleistungen, die für die in Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 1 genannten Umsätze verwendet wurden, gemäß Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 Buchst. d vorgenommen wird?

2.

Erlaubt Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 den Mitgliedstaaten, vorzuschreiben, dass der Pro-rata-Satz des von einem Steuerpflichtigen nach Art. 17 Abs. 5 geltend gemachten Vorsteuerabzugs auf einen anderen Wert als auf die nächsthöhere ganze Zahl aufgerundet wird?


(1)  ABl. 1977, L 145, S. 1.