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8.11.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 285/25


Vorabentscheidungsersuchen des Corte Suprema di Cassazione (Italien), eingereicht am 18. August 2008 — EGN B.V. — Filiale Italiana/Agenzia delle Entrate

(Rechtssache C-377/08)

(2008/C 285/41)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Corte Suprema di Cassazione

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: EGN B.V. — Filiale Italiana

Beklagte: Agenzia delle Entrate

Vorlagefrage

Gewährt Art. 17 Abs. 3 Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG (1) des Rates vom 17. Mai 1977 im Fall der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen zwischen Rechtssubjekten, die in verschiedenen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft ihre Niederlassung haben, wobei der Empfänger mit der Mehrwertsteuer belastet wird, dem Leistungserbringer das Recht auf Abzug der Steuer betreffend den Erwerb oder die Einfuhr von mit solchen Umsätzen zusammenhängenden Gegenständen, zu deren Abzug der Leistungserbringer berechtigt wäre, wenn er dieselben Leistungen im eigenen Land erbringen würde?


(1)  ABl. L 145, S. 1.