6.6.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 129/3 |
Klage, eingereicht am 23. Februar 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich der Niederlande
(Rechtssache C-79/09)
2009/C 129/05
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: D. Triantafyllou und W. Roels)
Beklagter: Königreich der Niederlande
Anträge
Die Kommission beantragt,
— |
festzustellen, dass das Königreich der Niederlande dadurch seinen Verpflichtungen aus den Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, 13, 24 Abs. 1 und 132 der Mehrwertsteuerrichtlinie (1) nicht nachgekommen ist, dass es die Gestellung von Personal im soziokulturellen, im Gesundheits- und im Erziehungssektor an sogenannte Euregios und zur Förderung der beruflichen Mobilität von der Mehrwertsteuer befreit hat, |
— |
dem Königreich der Niederlande die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Nach Ansicht der Kommission ist die Gestellung von Personal im soziokulturellen, im Gesundheits- und im Erziehungssektor gemäß den Art. 2, 9 und 24 der Mehrwertsteuerrichtlinie zu besteuern. Weder die Freistellung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b, c, g, und i noch die Freistellung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. n seien auf diese Dienstleistung anwendbar.
(1) Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1).