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13.2.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 37/21


Vorabentscheidungsersuchen des Hof van Beroep te Gent (Belgien), eingereicht am 30. November 2009 — Vanddoorne NV/Belgischer Staat

(Rechtssache C-489/09)

2010/C 37/23

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Hof van Beroep te Gent

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Vanddoorne NV

Beklagter: Belgischer Staat

Vorlagefrage

1.

Stehen die belgischen Rechtsvorschriften, insbesondere Art. 58 § 1 bzw. iVm Art. 77 § 1 Nr. 7 WBTW mit Art. 27 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates (1), nach dem die Mitgliedstaaten Vereinfachungsmaßnahmen ergreifen können, und/oder mit Art. 11 Teil C Abs. 1 derselben Richtlinie, der bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung einen Anspruch auf Erstattung von Mehrwertsteuer einräumt, in Einklang, wenn diese nationalen Rechtsvorschriften (1) für die Lieferung von Tabakwaren eine Vereinfachung der Erhebung der Mehrwertsteuer vorsehen, indem diese Steuer allein an der Quelle erhoben wird, und (2) den steuerpflichtigen Zwischenhändlern in der Lieferkette, die die Mehrwertsteuer auf diesen Tabakwaren getragen haben, den Anspruch auf Erstattung dieser Steuer bei Verlust der gesamten Kaufpreisforderung oder eines Teils derselben versagen?


(1)  Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche Steuerbemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1).