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11.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 246/30


Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden, eingereicht am 12. Juli 2010 — X/Staatssecretaris van Financiën

(Rechtssache C-334/10)

()

2010/C 246/50

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Hoge Raad der Nederlanden

Verfahrensbeteiligte des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführerin: X

Anderer Beteiligter: Staatssecretaris van Financiën

Vorlagefragen

1.

Steht einem Steuerpflichtigen, der einen Teil eines zu seinem Unternehmen gehörenden Investitionsguts vorübergehend für seinen eigenen Bedarf verwendet, — gemäß Art. 6 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a und b, Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. c sowie Art. 17 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie (1) — das Recht auf Vorsteuerabzug für Ausgaben für dauerhafte Umgestaltungen zu, die ausschließlich im Hinblick auf die private Verwendung durchgeführt wurden?

2.

Macht es für die Beantwortung dieser Frage einen Unterschied, ob dem Steuerpflichtigen bei der Anschaffung des Investitionsguts Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt worden ist, die er abgezogen hat?


(1)  Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1).