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28.8.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 234/28


Klage, eingereicht am 7. Juli 2010 — Europäische Kommission/Republik Finnland

(Rechtssache C-342/10)

()

2010/C 234/46

Verfahrenssprache: Finnisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: I. Koskinen und R. Lyal)

Beklagte: Republik Finnland

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass die Republik Finnland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 63 AEUV und Art. 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verstoßen hat, dass sie eine Regelung erlassen und aufrechterhalten hat, nach der an ausländische Pensionsfonds ausgezahlte Dividenden diskriminierend besteuert werden;

der Republik Finnland die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Finnland besteuere ausländische Pensionsfonds hinsichtlich der von ihnen erzielten Dividenden strenger als finnische Pensionsfonds. Finnische Pensionsfonds würden nach einer besonderen Steuerregelung (Elinkeinoverolaki) [Gewerbesteuergesetz] besteuert, und ihr Steuersatz werde auf andere Weise bestimmt als derjenige anderer Körperschaften. Nach § 6a Elinkeinoverolaki unterlägen nur 75 % ihrer Dividendeneinkünfte der Steuerpflicht, und da der Körperschaftsteuersatz 26 % betrage, sei ihr tatsächlicher Steuersatz 19,5 %. Zudem dürften finnische Rentenversicherungsträger nach § 7 und § 8 Abs. 1 Nr. 10 Elinkeinoverolaki die durch die Erzielung und Erhaltung der Einkünfte entstandenen Ausgaben und Verluste sowie die Pensionsverpflichtungen bei der Besteuerung in Abzug bringen. Auf Dividenden, die von entsprechenden ausländischen Pensionsfonds erzielt würden, werde Quellensteuer sogar in Höhe eines Steuersatzes von 28 % erhoben. Was die in Mitgliedstaaten niedergelassenen Pensionsfonds und die meisten Pensionsfonds aus dem EWR angehörenden EFTA-Ländern betrifft, würden die Dividenden mit einem Steuersatz von 19,5 % besteuert, jedoch seien ausländische Pensionsfonds nicht zur Vornahme entsprechender Abzüge berechtigt.

Der Steuersatz, der nach dem finnischen Steuersystem für ins Ausland zu zahlende Dividenden gelte, und die für diese Dividenden geltende breitere Steuerbemessungsgrundlage benachteiligten ausländische Pensionsfonds, die ihre Dienstleistungen finnischen Kunden anböten, indem sie sie in eine ungünstige Wettbewerbsposition versetzten. Durch die diskriminierende Behandlung ausländischer Pensionsfonds würden deren Investitionen in finnische Gesellschaften weniger gewinnbringend und attraktiv, zudem würden die Möglichkeiten finnischer Unternehmen beeinträchtigt, Kapitalfinanzierung von ausländischen Pensionsfonds zu erhalten. Daher handele es sich um eine nach Art. 63 AEUV und Art. 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verbotene Beschränkung. Die diskriminierende Behandlung ausländischer Pensionsfonds lasse sich mit keinem der von der Republik Finnland vorgebrachten Gründe rechtfertigen.