20.11.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 317/16 |
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 25. August 2010 — Finanzamt Deggendorf gegen Markus Stoppelkamp als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Harald Raab
(Rechtssache C-421/10)
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2010/C 317/29
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesfinanzhof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Finanzamt Deggendorf
Beklagter: Markus Stoppelkamp als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Harald Raab
Vorlagefrage
Ist ein Steuerpflichtiger bereits dann ein „im Ausland ansässiger Steuerpflichtiger“ im Sinne des Art. 21 Abs. 1 Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (1), wenn er den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit im Ausland hat, oder muss als weitere Voraussetzung hinzukommen, dass er seinen privaten Wohnsitz nicht im Inland hat?
(1) ABl L 145, S. 1