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4.12.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 328/12


Vorabentscheidungsersuchen des Cour d’appel de Mons (Belgien), eingereicht am 13. September 2010 — État belge, SPF Finances/B.L.M. S.A.

(Rechtssache C-436/10)

()

2010/C 328/22

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Cour d’appel de Mons

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: État belge, SPF Finances

Beklagte: BLM SA

Vorlagefrage

Sind Art. 6 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a und Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG (1) des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen, nach denen die Verwendung eines Teils eines von einer steuerpflichtigen juristischen Person errichteten oder aufgrund eines dinglichen Rechts am Grundstück in deren Besitz stehenden Gebäudes für den privaten Bedarf des Geschäftsführers und seiner Familie, als eine — als Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks im Sinne des Artikels 13 Teil B Buchstabe b — steuerfreie Dienstleistung behandelt wird, wenn dieses Investitionsgut zum Vorsteuerabzug berechtigt hat.


(1)  ABl. L 145, S. 1.