Available languages

Taxonomy tags

Info

References in this case

References to this case

Share

Highlight in text

Go

10.9.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 269/26


Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 15. Juni 2011 — Staatssecretaris van Financiën, andere Verfahrensbeteiligte: Gemeente Vlaardingen

(Rechtssache C-299/11)

2011/C 269/48

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Hoge Raad der Nederlanden

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführer: Staatssecretaris van Financiën

Andere Verfahrensbeteiligte: Gemeente Vlaardingen

Vorlagefrage

Ist Art. 5 Abs. 7 Buchst. a in Verbindung mit den Art. 5 Abs. 5 und 11 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Sechsten Richtlinie (1) dahin auszulegen, dass ein Mitgliedstaat auf die Verwendung eines unbeweglichen Gegenstands durch einen Steuerpflichtigen für von der Steuer befreite Zwecke Mehrwertsteuer erheben kann, wenn

dieser unbewegliche Gegenstand in einem auf dem Grundstück des Steuerpflichtigen und in dessen Auftrag durch einen Dritten gegen Entgelt errichteten (Bau-)Werk besteht und

der Steuerpflichtige dieses Grundstück zuvor für (dieselben) von der Mehrwertsteuer befreiten Zwecke seines Unternehmens verwendet und dafür noch keinen Vorsteuerabzug vorgenommen hat,

mit der Folge, dass auf das Grundstück des Steuerpflichtigen bzw. seinen Wert Mehrwertsteuer erhoben wird?


(1)  Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1).