24.9.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 282/2 |
Vorabentscheidungsersuchen des First-Tier Tribunal (Tax Chamber) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 20. Juni 2011 — Grattan plc/The Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs
(Rechtssache C-310/11)
2011/C 282/03
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
First-Tier Tribunal (Tax Chamber)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Grattan plc
Beklagter: The Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs
Vorlagefrage
Hat ein Steuerpflichtiger für den Zeitraum vor dem 1. Januar 1978 eine unmittelbar wirksames Recht nach Art. 8 Buchst. a der Zweiten Richtlinie des Rates vom 11. April 1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Struktur und Anwendungsmodalitäten des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems (67/228/EWG) (1) (im Folgenden: Zweite Richtlinie) und/oder nach den Grundsätzen der steuerlichen Neutralität und der Gleichbehandlung, die Besteuerungsgrundlage für Lieferungen von Gegenständen als rückwirkend vermindert zu behandeln, wenn der Abnehmer der Lieferung von Gegenständen nach dem Zeitpunkt dieser Lieferung eine Gutschrift des Lieferers erhalten hat, die der Abnehmer dann nach seiner Wahl entweder als Geldzahlung oder als Gutschrift auf dem Lieferer geschuldete Beträge für bereits erfolgte Lieferungen von Gegenständen an den Abnehmer abgerufen hat?
(1) Zweite Richtlinie 67/228/EWG des Rates vom 11. April 1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Struktur und Anwendungsmodalitäten des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems (ABl. 71, S. 1303).