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10.9.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 269/29


Vorabentscheidungsersuchen des Förvaltningsrätten i Falun (Schweden), eingereicht am 27. Juni 2011 — Widex A/S/Skatteverket

(Rechtssache C-319/11)

2011/C 269/55

Verfahrenssprache: Schwedisch

Vorlegendes Gericht

Förvaltningsrätten i Falun

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Widex A/S

Beklagter: Skatteverket

Vorlagefragen

1.

Wie ist der Begriff der festen Niederlassung, von der aus geschäftliche Umsätze bewirkt werden, bei einer Prüfung anhand der derzeit geltenden unionsrechtlichen Vorschriften auszulegen (1)?

2.

Ist davon auszugehen, dass ein Steuerpflichtiger, der den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat hat und dessen Tätigkeit u. a. in der Herstellung und im Vertrieb von Hörgeräten besteht, aufgrund der von seiner Forschungsabteilung in Schweden im Bereich der Audiologie betriebenen Forschung eine feste Niederlassung in Schweden hat, von der aus geschäftliche Umsätze bewirkt werden, wenn dieser Steuerpflichtige Gegenstände und Dienstleistungen bezogen hat, deren Empfänger und Verwender diese Forschungsabteilung in Schweden gewesen ist?


(1)  Art. 170 und 171 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1), und Art. 1 und 2 der Achten Richtlinie 79/1072/EWG des Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige (ABl. L 331, S. 11).