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28.1.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 25/28


Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Köln (Deutschland) eingereicht am 19. Oktober 2011 — Susanne Leichenich gegen Ansbert Peffekoven, Ingo Horeis

(Rechtssache C-532/11)

2012/C 25/50

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Oberlandesgericht Köln

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Susanne Leichenich

Beklagte: Ansbert Peffekoven, Ingo Horeis

Vorlagefragen

1.

Ist Artikel 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten Richtlinie 77/388 EWG (1) des Rates vom 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer dahin auszulegen, dass der Begriff der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken die Vermietung eines Hausbootes, einschließlich der dazu gehörenden Liegefläche und Steganlage, umfasst, das ausschließlich zur ortsfesten und auf Dauer angelegten Nutzung als Restaurant/Diskothekenbetrieb an einem abgegrenzten und identifizierbaren Liegeplatz im Wasser bestimmt ist? Kommt es für die Beurteilung auf die Art und Weise der Verbindung des Hausbootes mit dem Grund und Boden oder auf den mit der Lösung der Befestigungen des Bootes verbundenen Aufwand an?

2.

Wenn die Vorlagefrage 1. Satz 1 bejaht wird: Ist Artikel 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten Richtlinie 77/388 EWG des Rates vom 17.5.1977 dahingehend auszulegen, dass der Begriff „Fahrzeuge“, der nach der EUGH Entscheidung vom 3.3.2005, C-428/02 auch Boote umfasst, nicht anwendbar ist auf ein verpachtetes Hausboot, das über keinen Eigenantrieb (Motor) verfügt und das zur ausschließlichen und auf Dauer angelegten Nutzung an der konkreten Örtlichkeit und nicht zum Zwecke der Fortbewegung verpachtet worden ist? Stellt die Verpachtung des Hausbootes und der Steganlage einschließlich der dazu gehörigen Land- und Wasserflächen eine einheitliche steuerfreie Leistung dar oder ist gegebenenfalls zwischen der Vermietung des Hausbootes und der Steganlage umsatzsteuerrechtlich zu differenzieren?


(1)  Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage; ABl. L 145, S. 1.