28.1.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 25/33 |
Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sąd Administracyjny (Republik Polen), eingereicht am 4. November 2011 — Maria Kozak/Dyrektor Izby Skarbowej w Lublinie
(Rechtssache C-557/11)
2012/C 25/63
Verfahrenssprache: Polnisch
Vorlegendes Gericht
Naczelny Sąd Administracyjny
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Maria Kozak
Beklagter: Dyrektor Izby Skarbowej w Lublinie
Vorlagefrage
Unterliegt die eigene Beförderungsleistung, die ein Reisebüro im Rahmen eines Pauschalpreises erbracht hat, den es vom Reisenden für eine an ihn erbrachte Reisedienstleistung erhalten hat, die nach der Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros in den Art. 306 bis 310 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (1) besteuert wird, als notwendiger Bestandteil der Erbringung dieser Reisedienstleistung der Besteuerung zum für die Reisedienstleistung einschlägigen Normalsatz der Steuer oder dem ermäßigten Steuersatz, der für die Dienstleistung der Beförderung von Personen aufgrund von Art. 98 in Verbindung mit Nr. 5 des Anhangs III dieser Richtlinie einschlägig ist?
(1) ABl. L 347, S. 1.