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14.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 209/2


Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sąd Administracyjny (Polen), eingereicht am 10. April 2012 — TNT Express Worldwide (Poland) Sp. z o.o./Minister Finansów

(Rechtssache C-169/12)

2012/C 209/02

Verfahrenssprache: Polnisch

Vorlegendes Gericht

Naczelny Sąd Administracyjny

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: TNT Express Worldwide (Poland) Sp. z o.o.

Beklagter: Minister Finansów

Vorlagefragen

1.

Ist die Regelung nach Art. 66 Buchst. a, b und c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (1) dahin auszulegen, dass, wenn ein Steuerpflichtiger eine Rechnung ausstellt, die eine Dienstleistung belegt, die von der in diesem Artikel vorgesehenen Befugnis des Mitgliedstaats erfasst wird (Abweichung von den Art. 63, 64 und 65 der Richtlinie 2006/112), gestützt auf Art. 66 Buchst. b der Richtlinie 2006/112 festgelegt werden kann, dass der Steueranspruch (die Steuerschuld) am Tag der Zahlung, spätestens jedoch am 30. Tag ab dem Tag der Erbringung der Dienstleistung entsteht?

2.

Ist die Regelung nach Art. 66 Buchst. a und b der Richtlinie 2006/112 dahin auszulegen, dass sie den nationalen Bestimmungen in Art. 19 Abs. 13 Nr. 2 Buchst. a und b der Ustawa z dnia 11 marca 2004 r. o podatku od towarów i usług (Gesetz vom 11. März 2004 über die Steuer auf Gegenstände und Dienstleistungen) (Dz. U. Nr. 54, Pos. 535, mit Änderungen) entgegensteht, wonach der Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld (der Tatbestand, mit dessen Eintreten für einige Umsätze der Steueranspruch entsteht) für Transport- und Speditionsdienstleistungen auch dann der Zeitpunkt der Vereinnahmung der gesamten Zahlung oder einer Teilzahlung, spätestens jedoch der 30. Tag ab dem Tag der Erbringung dieser Dienstleistung, ist, wenn dem Erwerber innerhalb von sieben Tagen ab der Erbringung der Dienstleistung eine Rechnung ausgestellt und ausgehändigt worden ist, die einen späteren Zahlungstermin vorsieht, der Erwerber der Dienstleistung aber unabhängig davon, ob er gezahlt hat oder nicht, zum Vorsteuerabzug in dem Zeitraum berechtigt ist, in dem er die Rechnung erhalten hat?


(1)  ABl. L 347, S. 1.