Available languages

Taxonomy tags

Info

References in this case

Share

Highlight in text

Go

23.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 86/9


Vorabentscheidungsersuchen des Rechtbank van eerste aanleg te Brugge (Belgien), eingereicht am 20. Dezember 2012 — Jetair NV, BTW-eenheid BTWE Travel4you/FOD Financiën

(Rechtssache C-599/12)

2013/C 86/13

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Rechtbank van eerste aanleg te Brugge

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerinnen: Jetair NV, BTW-eenheid BTWE Travel4you

Beklagter: FOD Financiën

Vorlagefragen

1.

Darf Belgien seine Rechtsvorschriften dahin ändern, dass es eine von der Steuer befreite Dienstleistung — hier Reisen außerhalb der EU — zu einem Zeitpunkt (1. Dezember 1977) unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (1. Januar 1978) besteuert und damit die Stillhalteklausel des Art. 28 Abs. 3 dieser Richtlinie (Art. 370 der Richtlinie 2006/112) umgeht, der vorsieht, dass diese Reisen nur dann weiterhin besteuert werden dürfen, wenn sie vor dem Inkrafttreten der Sechsten Richtlinie bereits besteuert wurden?

2.

Musste Belgien seit dem 13. Juni 1977 (Zeitpunkt der Veröffentlichung der Richtlinie) die Besteuerung von Reisen außerhalb der EU unterlassen?

3.

Verstößt Belgien gegen Art. 309 der Richtlinie 2006/112, wenn es Reisebüros hinsichtlich ihrer Dienstleistungen außerhalb der Gemeinschaft nicht Vermittlern gleichstellt und diese Dienstleistungen dennoch weiterhin besteuert?

4.

Verstoßen die Art. 309, 153, 370 und Anhang X der Richtlinie 2006/112 dadurch gegen die allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts, den Gleichbehandlungsgrundsatz und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sowie die Vorschriften über den freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr, u. a. die Art. 43 und 56 EG-Vertrag, dass sie den Mitgliedstaaten ein Wahlrecht hinsichtlich der Besteuerung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reisen außerhalb der Gemeinschaft einräumen?

5.

Verstößt es gegen die Grundsätze des Gemeinschaftsrechts, insbesondere gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Verhältnismäßigkeit und der Neutralität der Mehrwertsteuer, dass der belgische Staat durch Königlichen Erlass vom 28. November 1999 in Bezug auf Reisen außerhalb der EU eine Steuerpflicht lediglich für Reisebüros nicht aber für Vermittler vorschrieb?