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22.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 399/13


Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 10. Oktober 2012 — Karin Oertel gegen Finanzamt Würzburg mit Außenstelle Ochsenfurt

(Rechtssache C-455/12)

2012/C 399/22

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Bundesfinanzhof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Karin Oertel

Beklagter: Finanzamt Würzburg mit Außenstelle Ochsenfurt

Vorlagefrage

Stehen Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3 i.V.m. Anhang H Kategorie 5 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 (1) unter Beachtung des Neutralitätsprinzips einer nationalen Regelung entgegen, die für die Beförderung von Personen im Verkehr mit Taxen im Nahverkehr den ermäßigten Umsatzsteuersatz vorsieht, wohingegen für die Beförderung von Personen mit sog. Mietwagen im Nahverkehr der Regelsteuersatz gilt?


(1)  Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage; ABl. L 145, S. 1; in der zuletzt geänderten Fassung.