14.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 367/23 |
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 25. September 2013 — X, Beteiligter: Staatssecretaris van Financiën
(Rechtssache C-512/13)
2013/C 367/40
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführer: X
Beteiligter: Staatssecretaris van Financiën
Vorlagefragen
1. |
Liegt eine — der Rechtfertigung bedürfende — mittelbare Unterscheidung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder eine Behinderung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer vor, wenn die gesetzliche Regelung eines Mitgliedstaats eingereisten Arbeitnehmern eine steuerfreie Kostenerstattung für extraterritoriale Kosten ermöglicht und dem Arbeitnehmer, der in der Zeit vor seinen Tätigkeiten in diesem Mitgliedstaat im Ausland, mehr als 150 Kilometer von der Grenze dieses Mitgliedstaats entfernt, wohnte, ohne weiteren Nachweis eine pauschal festgelegte steuerfreie Kostenerstattung gewährt werden kann, selbst wenn der Erstattungsbetrag über den tatsächlichen extraterritorialen Kosten liegt, während für einen Arbeitnehmer, der in besagtem Zeitraum weniger weit von diesem Mitgliedstaat entfernt wohnte, die steuerfreie Erstattung auf die Höhe der nachweisbaren tatsächlichen extraterritorialen Kosten begrenzt ist? |
2. |
Sofern Frage 1 zu bejahen ist: Beruht die betreffende niederländische Regelung in der Lohnsteuerdurchführungsverordnung 1965 in diesem Fall auf zwingenden Gründen des Allgemeininteresses? |
3. |
Sofern auch Frage 2 zu bejahen ist: Geht das 150-Kilometer-Kriterium in der genannten Regelung in diesem Fall über das zur Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels erforderliche Maß hinaus? |