15.2.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 45/17 |
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 30. Oktober 2013 — Finanzamt Dortmund-Unna gegen Josef Grünewald
(Rechtssache C-559/13)
2014/C 45/31
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesfinanzhof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Finanzamt Dortmund-Unna
Beklagter: Josef Grünewald
Vorlagefrage
Steht Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union der Regelung eines Mitgliedstaates entgegen, nach welcher private Versorgungsleistungen gebietsfremder Steuerpflichtiger, die im Zusammenhang mit einer Übertragung von ertragbringendem inländischen Vermögen im Zuge einer sog. vorweggenommenen Erbfolge stehen, nicht abzugsfähig sind, während entsprechende Zahlungen bei unbeschränkter Steuerpflicht abzugsfähig sind, allerdings der Abzug eine korrespondierende Steuerpflicht beim (unbeschränkt steuerpflichtigen) Leistungsempfänger zur Folge hat?