15.6.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 171/19 |
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 2. April 2013 — Turbu.com Mobile Phone’s BV, anderer Verfahrensbeteiligter: Staatssecretaris van Financiën
(Rechtssache C-164/13)
2013/C 171/38
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführerin: Turbu.com Mobile Phone’s BV
anderer Verfahrensbeteiligter: Staatssecretaris van Financiën
Vorlagefrage
Müssen die nationalen Behörden und Gerichte auf der Grundlage des Rechts der Europäischen Union das Recht auf Vorsteuerabzug versagen, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass hinsichtlich der betreffenden Gegenstände eine Mehrwertsteuerhinterziehung vorliegt und der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass er daran beteiligt war, sofern das nationale Recht nicht vorsieht, dass unter diesen Umständen das Recht auf Vorsteuerabzug zu versagen ist?