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24.6.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 194/17


Vorabentscheidungsersuchen des Varhoven administrativen sad (Bulgarien), eingereicht am 14. April 2014 — EasyPay AD, Finance Engineering AD/Ministerski savet na Republika Balgaria, Natsionalen osiguritelen institut

(Rechtssache C-185/14)

2014/C 194/21

Verfahrenssprache: Bulgarisch

Vorlegendes Gericht

Varhoven administrativen sad

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführerinnen: EasyPay AD, Finance Engineering AD

Kassationsbeschwerdegegner: Ministerski savet na Republika Balgaria, Natsionalen osiguritelen institut

Vorlagefragen

1.

Ist eine postalische Dienstleistung wie die Postüberweisungsdienstleistung, mit der Geldbeträge vom Absender, der in diesem Fall der Staat ist, an den Empfänger — Personen, denen Sozialleistungen zustehen — überwiesen werden, als nicht vom Anwendungsbereich der Richtlinie 97/67/EG (1), in der durch die Richtlinien 2002/39/EG (2) und 2008/6/EG (3) geänderten Fassung, erfasst anzusehen, so dass sie den Bestimmungen der Art. 106 und 107 AEUV unterliegt?

2.

Falls die erste Frage bejaht wird, sind die Art. 106 und 107 AEUV dahin auszulegen, dass sie eine Beschränkung des freien Wettbewerbs bei der Erbringung einer postalischen Dienstleistung wie der beschriebenen nicht zulassen, wenn dies mit zwingenden Erwägungen im Zusammenhang mit der Gewährleistung eines verfassungsmäßigen Rechts der Bürger und der Sozialpolitik des Staates begründet wird und wenn gleichzeitig die Dienstleistung ihrer Art nach als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse qualifiziert werden kann, vorausgesetzt, dass die von dem Anbieter der Dienstleistung erhaltene Vergütung eine Ausgleichsleistung darstellt, die den in Art. 2 Abs. 1 Buchst. a des Beschlusses K(2011) 9380 der Europäischen Kommission vom 20. Dezember 2011 festgelegten Betrag nicht übersteigt?


(1)  Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. 1998, L 15, S. 14).

(2)  Richtlinie 2002/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die weitere Liberalisierung des Marktes für Postdienste in der Gemeinschaft (ABl. L 176, S. 21).

(3)  Richtlinie 2008/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft (ABl. L 52, S. 3).