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30.11.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 398/13


Vorabentscheidungsersuchen des Hessischen Finanzgerichts (Deutschland) eingereicht am 28. Juli 2015 — TMD Gesellschaft für transfusionsmedizinische Dienste mbH gegen Finanzamt Kassel II — Hofgeismar

(Rechtssache C-412/15)

(2015/C 398/16)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Hessisches Finanzgericht

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: TMD Gesellschaft für transfusionsmedizinische Dienste mbH

Beklagter: Finanzamt Kassel II — Hofgeismar

Vorlagefragen

1.

Ist Art. 132 Abs. 1 Buchst. d der MwStSystRL (1) dahingehend auszulegen, dass die Lieferung von menschlichem Blut auch die Lieferung von aus menschlichem Blut gewonnenem Blutplasma umfasst?

2.

Falls die Frage zu 1 bejaht wird: Gilt dies auch für Blutplasma, dass nicht unmittelbar für therapeutische Zwecke, sondern ausschließlich zur Herstellung von Arzneimitteln bestimmt ist?

3.

Falls die Frage zu 2 verneint wird: Kommt es für die Einordnung als Blut allein auf die getroffene Zweckbestimmung oder auch auf die abstrakt bestehende Verwendungsmöglichkeit des Blutplasmas an?


(1)  Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, ABl. L 347, S. 1.