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21.3.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 106/25


Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d’État (Frankreich), eingereicht am 11. Januar 2016 — Société Euro Park Service als Rechtsnachfolgerin der Société Cairnbulg Nanteuil/Ministre des finances et des comptes publics

(Rechtssache C-14/16)

(2016/C 106/27)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Conseil d’État

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführerin: Société Euro Park Service als Rechtsnachfolgerin der Société Cairnbulg Nanteuil

Kassationsbeschwerdegegner: Ministre des finances et des comptes publics

Vorlagefragen

1.

Besteht, wenn in einer nationalen Rechtsvorschrift eines Mitgliedstaats im innerstaatlichen Recht von der durch Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 90/434/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 in geänderter Fassung über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen (1), eingeräumten Befugnis Gebrauch gemacht wird, Raum für eine Kontrolle der Maßnahmen, mit denen diese Befugnis wahrgenommen wird, im Hinblick auf das Primärrecht der Europäischen Union?

2.

Für den Fall der Bejahung der ersten Frage: Sind die Bestimmungen des Art. 43 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, nunmehr Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Rechtsvorschrift entgegenstehen, die zum Zweck der Bekämpfung von Steuerhinterziehung oder -umgehung die Inanspruchnahme der gemeinsamen Steuerregelung für Fusionen und gleichgestellte Vorgänge nur bei an ausländische juristische Personen geleisteten Einlagen von einem Vorabbewilligungsverfahren abhängig macht, nicht aber bei an juristische Personen nationalen Rechts geleisteten Einlagen?


(1)  ABl. L 225, S. 1.