Available languages

Taxonomy tags

Info

References in this case

Share

Highlight in text

Go

27.2.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 63/18


Vorabentscheidungsersuchen des Østre Landsret (Dänemark), eingereicht am 19. Dezember 2016 — A/S Bevola, Jens W. Trock ApS/Skatteministeriet

(Rechtssache C-650/16)

(2017/C 063/25)

Verfahrenssprache: Dänisch

Vorlegendes Gericht

Østre Landsret

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: A/S Bevola, Jens W. Trock ApS

Beklagter: Skatteministeriet

Vorlagefrage

Steht Art. 49 AEUV einer nationalen Steuerregelung wie der im Ausgangsverfahren streitigen entgegen, die einen Abzug für Verluste von gebietsansässigen Zweigniederlassungen zulässt, einen Abzug für Verluste von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Zweigniederlassungen aber auch dann verwehrt, wenn die im Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-446/03 (1), Marks & Spencer, Rn. 55 f., angeführten Voraussetzungen vorliegen, sofern der Konzern nicht unter den im Ausgangsverfahren beschriebenen Bedingungen die internationale gemeinsame Besteuerung gewählt hat?


(1)  Urteil vom 13. Dezember 2005 (EU:C:2005:763).