26.6.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 202/10 |
Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sąd Administracyjny (Polen), eingereicht am 17. März 2017 — Szef Krajowej Administracji Skarbowej/Gmina Ryjewo
(Rechtssache C-140/17)
(2017/C 202/16)
Verfahrenssprache: Polnisch
Vorlegendes Gericht
Naczelny Sąd Administracyjny
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführer: Szef Krajowej Administracji Skarbowej
Kassationsbeschwerdegegnerin: Gmina Ryjewo
Vorlagefragen
1. |
Ist eine Gemeinde im Licht der Art. 167, 168 und 184 f. der Richtlinie 2006/112/EG (1) des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. 2006, L 347, S. 1) sowie des Neutralitätsgrundsatzes zum Abzug der Vorsteuer (durch Berichtigung) auf ihre Investitionsausgaben berechtigt, wenn
|
2. |
Ist für die Beantwortung der ersten Frage von Bedeutung, dass die Gemeinde im Zeitpunkt der Herstellung bzw. des Erwerbs des Investitionsguts die Absicht, dieses künftig für steuerpflichtige Umsätze zu nutzen, nicht ausdrücklich zum Ausdruck gebracht hat? |
3. |
Ist für die Beantwortung der ersten Frage von Bedeutung, dass das Investitionsgut sowohl für steuerpflichtige als auch für nichtsteuerpflichtige Umsätze (zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben) genutzt wird und es nicht möglich ist, die konkreten Investitionsausgaben einem der zuvor erwähnten Umsätze objektiv zuzuschreiben? |
(1) ABl. 2006, L 347, S. 1.