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19.6.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 195/14


Vorabentscheidungsersuchen der Augstākā tiesa (Lettland), eingereicht am 27. März 2017 — SIA „E LATS

(Rechtssache C-154/17)

(2017/C 195/18)

Verfahrenssprache: Lettisch

Vorlegendes Gericht

Augstākā tiesa

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: SIA „E LATS“

Rechtsmittelgegnerin: Valsts ieņēmumu dienests

Vorlagefragen

1.

Ist Art. 311 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie Nr. 2006/112/EG (1) des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen, dass unter den Begriff „Gebrauchtgegenstände“ auch durch den Händler erworbene gebrauchte Artikel fallen, die (wie im vorliegenden Fall) Edelmetalle oder Edelsteine enthalten und hauptsächlich zu dem Zweck wiederverkauft werden, die in ihnen enthaltenen Edelmetalle und -steine herauszulösen?

2.

Wird die erste Frage bejaht, ist es dann bei Bestimmung des Anwendungsbereichs der Sonderregelung von Bedeutung, dass der Händler die Absicht des späteren Käufers, die in den Waren enthaltenen Edelmetalle und Edelsteine herauszulösen, kennt, oder sind dafür objektive Merkmale des Geschäfts (die Warenmenge, die Rechtsform des Geschäftspartners etc.) maßgeblich?


(1)  ABl. 2006, L 347, S. 1,