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18.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 437/19


Vorabentscheidungsersuchen der Audiencia Nacional (Spanien), eingereicht am 25. September 2017 — Nestrade, S.A./Agencia Estatal de la Administración Tributaria (AEAT) und Tribunal Económico-Administrativo Central (TEAC)

(Rechtssache C-562/17)

(2017/C 437/22)

Verfahrenssprache: Spanisch

Vorlegendes Gericht

Audiencia Nacional

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Nestrade, S.A.

Andere Parteien: Agencia Estatal de la Administración Tributaria (AEAT) und Tribunal Económico-Administrativo Central (TEAC)

Vorlagefragen

1.

Kann die Petroma-Rechtsprechung (Rechtssache C-271/12) (1) in dem Sinne nuanciert werden, dass die von einem nicht in der Union ansässigen Unternehmen beantragte Mehrwertsteuererstattung zulässig ist, obwohl die nationale Steuerbehörde bereits eine diese Erstattung versagende Entscheidung erlassen hat, weil das Unternehmen auf ein die Steueridentifikationsnummer betreffendes Auskunftsverlangen nicht reagiert hatte, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Verwaltung zu diesem Zeitpunkt bereits über diese Information, die das Unternehmen im Zusammenhang mit anderen Auskunftsverlangen eingereicht hatte, verfügte?

2.

Falls diese Frage bejaht wird:

Muss bei einer rückwirkenden Heranziehung der Senatex-Rechtsprechung (Rechtssache C-518/14) (2) ein Verwaltungsakt aufgehoben werden, mit dem die Erstattung der in Rede stehenden Mehrwertsteuer versagt wird, wenn man berücksichtigt, dass mit diesem Verwaltungsakt lediglich eine frühere bestandskräftige Verwaltungsentscheidung über die Versagung der Erstattung bestätigt wird, die von der AEAT nach einem Verfahren erlassen wurde, das nicht das für einen solchen Fall gesetzlich vorgesehene ist und das außerdem die Rechte des die Erstattung Beantragenden beschneidet und damit seine Verteidigungsrechte verletzt?


(1)  Urteil vom 8. Mai 2013, Petroma Transports u. a., C-271/12, EU:C:2013:297.

(2)  Urteil vom 15. September 2016, Senatex, C-518/14, EU:C:2016:691.