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31.1.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 51/20


Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzgerichts (Österreich) eingereicht am 20. Oktober 2021 — Climate Corporation Emissions Trading GmbH gegen Finanzamt Österreich

(Rechtssache C-641/21)

(2022/C 51/27)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Bundesfinanzgericht

Parteien des Ausgangsverfahrens

Beschwerdeführerin: Climate Corporation Emissions Trading GmbH

Belangte Behörde: Finanzamt Österreich

Vorlagefrage

Ist die Richtlinie 2006/112/EG in der Fassung der Richtlinie 2008/8/EG (1) so auszulegen, dass die nationalen Behörden und Gerichte den Ort einer Dienstleistung, der formal nach dem geschriebenen Recht in dem anderen Mitgliedstaat, in welchem sich der Sitz des Leistungsempfängers befindet, liegt, als im Inland liegend anzusehen haben, wenn der leistungserbringende inländische Steuerpflichtige hätte wissen müssen, dass er sich durch die erbrachte Dienstleistung an einer im Rahmen einer Leistungskette begangenen Mehrwertsteuerhinterziehung beteiligt?


(1)  Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. 2006, L 347, S. 1) in der Fassung der Richtlinie 2008/8/EG des Rates vom 12. Februar 2008 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG bezüglich des Ortes der Dienstleistung (ABl. 2008, L 44, S. 11).