26.9.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 368/17 |
Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Münster (Deutschland) eingereicht am 6. Juli 2022 — Michael Schütte gegen Finanzamt Brilon
(Rechtssache C-453/22)
(2022/C 368/25)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Finanzgericht Münster
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Michael Schütte
Beklagter: Finanzamt Brilon
Vorlagefrage
Gebieten die Bestimmungen der Richtlinie 2006/112/EG (1) — insbesondere der Grundsatz der steuerlichen Neutralität sowie der Effektivitätsgrundsatz — unter den Umständen des Ausgangsverfahrens, dass dem Kläger ein Anspruch auf Erstattung der von ihm an seine Vorlieferanten zu viel gezahlten Mehrwertsteuer einschließlich der Zinsen unmittelbar gegen die Finanzbehörde zusteht, auch wenn noch die Möglichkeit besteht, dass die Finanzbehörde durch die Vorlieferanten aufgrund einer Berichtigung der Rechnungen zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen wird und dann — möglicherweise — nicht mehr Rückgriff beim Kläger nehmen kann, sodass die Gefahr besteht, dass die Finanzbehörde dieselbe Mehrwertsteuer zweimal erstatten muss?
(1) Richtlinie des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. 2006, L 347, S. 1).