Available languages

Taxonomy tags

Info

References in this case

Share

Highlight in text

Go

26.9.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 368/17


Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Münster (Deutschland) eingereicht am 6. Juli 2022 — Michael Schütte gegen Finanzamt Brilon

(Rechtssache C-453/22)

(2022/C 368/25)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Finanzgericht Münster

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Michael Schütte

Beklagter: Finanzamt Brilon

Vorlagefrage

Gebieten die Bestimmungen der Richtlinie 2006/112/EG (1) — insbesondere der Grundsatz der steuerlichen Neutralität sowie der Effektivitätsgrundsatz — unter den Umständen des Ausgangsverfahrens, dass dem Kläger ein Anspruch auf Erstattung der von ihm an seine Vorlieferanten zu viel gezahlten Mehrwertsteuer einschließlich der Zinsen unmittelbar gegen die Finanzbehörde zusteht, auch wenn noch die Möglichkeit besteht, dass die Finanzbehörde durch die Vorlieferanten aufgrund einer Berichtigung der Rechnungen zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen wird und dann — möglicherweise — nicht mehr Rückgriff beim Kläger nehmen kann, sodass die Gefahr besteht, dass die Finanzbehörde dieselbe Mehrwertsteuer zweimal erstatten muss?


(1)  Richtlinie des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. 2006, L 347, S. 1).