2.7.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 231/11 |
Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sąd Administracyjny (Polen), eingereicht am 28. März 2018 — Budimex S.A.
(Rechtssache C-224/18)
(2018/C 231/13)
Verfahrenssprache: Polnisch
Vorlegendes Gericht
Naczelny Sąd Administracyjny
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführerin: Budimex S.A.
Beteiligter: Minister Finansów
Vorlagefrage
Erfolgt in einem Fall, in dem die an einem Umsatz beteiligten Parteien vereinbart haben, dass die Bezahlung der Vergütung für Bauleistungen oder Bau- und Montageleistungen die Erklärung der Abnahme ihrer Ausführung durch den Auftraggeber im Abnahmeprotokoll dieser Leistungen voraussetzt, die Erbringung der Dienstleistung im Sinne von Art. 63 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (1) aufgrund eines solchen Umsatzes im Zeitpunkt der tatsächlichen Erbringung der Bauleistungen oder der Bau- und Montageleistungen oder im Zeitpunkt der Abnahme der Ausführung dieser Leistungen durch den Auftraggeber, die im Abnahmeprotokoll vermerkt wurde?
(1) ABl. 2006, L 347, S. 1.