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2.7.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 231/11


Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sąd Administracyjny (Polen), eingereicht am 28. März 2018 — Budimex S.A.

(Rechtssache C-224/18)

(2018/C 231/13)

Verfahrenssprache: Polnisch

Vorlegendes Gericht

Naczelny Sąd Administracyjny

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführerin: Budimex S.A.

Beteiligter: Minister Finansów

Vorlagefrage

Erfolgt in einem Fall, in dem die an einem Umsatz beteiligten Parteien vereinbart haben, dass die Bezahlung der Vergütung für Bauleistungen oder Bau- und Montageleistungen die Erklärung der Abnahme ihrer Ausführung durch den Auftraggeber im Abnahmeprotokoll dieser Leistungen voraussetzt, die Erbringung der Dienstleistung im Sinne von Art. 63 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (1) aufgrund eines solchen Umsatzes im Zeitpunkt der tatsächlichen Erbringung der Bauleistungen oder der Bau- und Montageleistungen oder im Zeitpunkt der Abnahme der Ausführung dieser Leistungen durch den Auftraggeber, die im Abnahmeprotokoll vermerkt wurde?


(1)  ABl. 2006, L 347, S. 1.