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Amtsblattmitteilung

 

Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss des Vestre Landsret vom 13. September 2001 in dem Rechtsstreit Poul Nørgaard gegen Skatteministeriet

    (Rechtssache C-443/01)

Das Vestre Landsret ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Beschluss vom 13. September 2001, bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 19. November 2001, in dem Rechtsstreit Poul Nørgaard gegen Skatteministeriet um Vorabentscheidung über folgende Fragen:

Erste Frage

Ist Artikel 13 Teil B Buchstabe b Nr. 1 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie1 dahin auszulegen, dass eine kurzzeitige Vermietung unter die Wendung "Gewährung von Unterkunft im Hotelgewerbe ... oder in Sektoren mit ähnlicher Zielsetzung" fällt?

Zweite Frage

Wenn die Vermietung von Grundstücken zu Ferienzwecken während bestimmter Zeiträume, die länger als ein Monat und durch eine Woche teilbar sind, unter die Wendung "Gewährung von Unterkunft im Hotelgewerbe ... oder in Sektoren mit ähnlicher Zielsetzung" fällt, kann ein Mitgliedstaat dann die "Sektoren mit ähnlicher Zielsetzung" aufgrund einer Gesamtwürdigung objektiver Kriterien definieren, z. B. danach, ob das Grundstück gesondert eingetragen ist, ob auf dem Grundstück Gebäude stehen, die mit anderen zusammengehören, und ob dort Dienstleistungen wie die Lieferung von Bettwäsche, Frühstück, Reinigung u. ä. erbracht werden?

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1 - ( ( TEXTE DE LA NOTE ( Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ( Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage. ( TEXTE DE LA NOTE (