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26.1.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 22/33


Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden, eingereicht am 22. November 2007 — Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie, anderer Beteiligter: Staatssecretaris van Financiën

(Rechtssache C-515/07)

(2008/C 22/60)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Hoge Raad der Nederlanden

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie

Beklagter: Staatssecretaris van Financiën

Vorlagefragen

1.

Sind die Art. 6 Abs. 2 und 17 Abs. 1, 2 und 6 der Sechsten Richtlinie (1) so auszulegen, dass ein Steuerpflichtiger nicht nur Investitionsgüter, sondern alle Gegenstände und Dienstleistungen, die sowohl für Zwecke des Unternehmens als auch für unternehmensfremde Zwecke verwendet werden, insgesamt seinem Unternehmen zuordnen und die beim Erwerb dieser Gegenstände und der Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer sofort und vollständig abziehen kann?

2.

Wenn Frage 1 bejaht wird: Führt die Anwendung von Art. 6 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie in Bezug auf Dienstleistungen und Gegenstände, die keine Investitionsgüter sind, dazu, dass die Mehrwertsteuer einmalig in dem Veranlagungszeitraum, in dem der Abzug für diese Dienstleistungen und Gegenstände gewährt wird, erhoben wird, oder muss auch in den darauf folgenden Zeiträumen eine Erhebung stattfinden? Soweit Letzteres zutrifft: Wie ist dann für die Gegenstände und Dienstleistungen, für die der Steuerpflichtige keine Abschreibungen vornimmt, die Besteuerungsgrundlage zu bestimmen?


(1)  Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1).