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29.3.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 79/22


Vorabentscheidungsersuchen des Regeringsrätten (Schweden) eingereicht am 25. Januar 2008 — Skatteverket/AB SKF

(Rechtssache C-29/08)

(2008/C 79/37)

Verfahrenssprache: Schwedisch

Vorlegendes Gericht

Regeringsrätten (Schweden)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Skatteverket

Beklagter: AB SKF

Vorlagefragen

1.

Sind die Art. 2 und 4 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (1) und die Art. 2 und 9 der Richtlinie (2) des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen, dass ein mehrwertsteuerpflichtiger Umsatz vorliegt, wenn ein Steuerpflichtiger, dessen Steuerpflicht auf Umsätzen mit Dienstleistungen an ein Tochterunternehmen beruht, Anteile an dem Tochterunternehmen veräußert?

2.

Falls sich aus der Antwort auf die erste Frage ergibt, dass die Veräußerung einen steuerbaren Umsatz darstellt: Fällt dieser dann unter die Steuerbefreiung für sich auf Unternehmensanteile beziehende Umsätze nach Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie und Art. 135 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem?

3.

Kann unabhängig von der Antwort auf die vorstehenden Fragen wie für allgemeine Kosten ein Recht auf Vorsteuerabzug für direkt der Veräußerung zuzuordnende Ausgaben bestehen?

4.

Ist es für die Beantwortung der vorstehenden Fragen von Bedeutung, wenn sich die Veräußerung der Anteile an einem Tochterunternehmen in mehreren Schritten vollzieht?


(1)  Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1).

(2)  Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1).