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12.4.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 92/16


Vorabentscheidungsersuchen des VAT and Duties Tribunals, London (Vereinigtes Königreich) eingereicht am 31. Januar 2008 — RCI Europe/The Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs

(Rechtssache C-37/08)

(2008/C 92/30)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

VAT and Duties Tribunals, London

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: RCI Europe

Beklagter: The Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs

Vorlagefragen

1.

Welche Faktoren sind im Rahmen der Dienstleistungen, die die Rechtsmittelführerin gegen

Beitrittsentgelte,

Mitgliedsbeiträge und

Tauschentgelte

der Mitglieder des von der Rechtsmittelführerin angebotenen Weeks-Programms erbringt, maßgeblich für die Entscheidung, ob es sich dabei um Dienstleistungen „im Zusammenhang mit einem Grundstück“ im Sinne von Art. 9 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (1) (jetzt Art. 45 der novellierten Mehrwertsteuerrichtlinie) (2) handelt?

2.

Falls einzelne oder alle Dienstleistungen der Rechtsmittelführerin „im Zusammenhang mit einem Grundstück“ im Sinne von Art. 9 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (jetzt Art. 45 der novellierten Mehrwertsteuerrichtlinie) erbracht werden, gelten dann das in den Pool eingebrachte Grundstück oder das Grundstück, das im Tausch gegen das eingebrachte Grundstück gewünscht wird, oder beide Grundstücke als das Grundstück, mit dem die Dienstleistungen in Zusammenhang stehen?

3.

Falls eine Dienstleistung „im Zusammenhang“ mit beiden Grundstücken erbracht wird, wie ist dann die Dienstleistung im Rahmen der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (jetzt der novellierten Mehrwertsteuerrichtlinie) einzuordnen?

4.

Wie sind angesichts der voneinander abweichenden Vorgehensweisen verschiedener Mitgliedstaaten nach der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (jetzt nach der novellierten Mehrwertsteuerrichtlinie) die Umsätze zu charakterisieren, in deren Rahmen ein Steuerpflichtiger gegen „Tauschentgelte“ folgende Leistungen erbringt:

Erleichterung des Tauschs von Feriennutzungsrechten eines Mitglieds eines vom Steuerpflichtigen angebotenen Programms gegen Feriennutzungsrechte eines anderen Mitglieds dieses Programms und/oder

Überlassung von Nutzungsrechten an Unterkünften, die der Steuerpflichtige von einem steuerpflichtigen Dritten zur Aufstockung des den Mitgliedern des Programms zur Verfügung stehenden Unterkunftsangebots erwirbt?


(1)  Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1).

(2)  Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1).