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6.12.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 313/18


Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 1. Oktober 2008 — Yaesu Europe BV gegen Bundeszentralamt für Steuern

(Rechtssache C-433/08)

(2008/C 313/26)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Bundesfinanzhof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Yaesu Europe BV

Beklagter: Bundeszentralamt für Steuern

Vorlagefragen

1.

Ist der Begriff der „Unterschrift“, der in dem Muster lt. Anhang A der Achten Richtlinie 79/1072/EWG des Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige (1) zur Stellung eines Antrags auf Vergütung der Umsatzsteuer gemäß Art. 3 Buchst. a dieser Richtlinie verwendet wird, ein einheitlich auszulegender gemeinschaftsrechtlicher Begriff?

2.

Falls die Frage zu 1. bejaht wird:

Ist der Begriff der „Unterschrift“ dahin zu verstehen, dass der Vergütungsantrag zwingend von dem Steuerpflichtigen persönlich oder bei einer juristischen Person von dem gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden muss, oder genügt die Unterschrift eines Bevollmächtigten (z.B. eines steuerlichen Vertreters oder Arbeitnehmers des Steuerpflichtigen)?


(1)  ABl. L 331, S. 11.