7.3.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 55/17 |
Vorabentscheidungsersuchen des VAT and Duties Tribunal, London (United Kingdom), eingereicht am 29. Dezember 2008 — EMI Group Ltd/The Commissioners for Her Majesty's Revenue & Customs
(Rechtssache C-581/08)
(2009/C 55/28)
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
VAT and Duties Tribunal, London
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführerin: EMI Group Ltd
Rechtsmittelgegner: The Commissioners for Her Majesty's Revenue & Customs
Vorlagefragen
a. |
Wie ist Art. 5 Abs. 6 Satz 2 der Sechsten Richtlinie (1) unter Berücksichtigung der Umstände des vorliegenden Falles auszulegen? |
b. |
Was sind insbesondere die wesentlichen Merkmale eines „Warenmusters“ im Sinne von Art. 5 Abs. 6 Satz 2 der Sechsten Richtlinie? |
c. |
Darf ein Mitgliedstaat den Begriff „Warenmuster“ nach Art. 5 Abs. 6 Satz 2 der Sechsten Richtlinie dahin auslegen, dass er beschränkt ist auf
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d. |
Darf ein Mitgliedstaat den Begriff „Geschenke von geringem Wert“ nach Art. 5 Abs. 6 Satz 2 der Sechsten Richtlinie einschränkend dahin auslegen, dass davon
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e. |
Bei Bejahung der Frage 3 Buchst. b oder (eines Teils) der Frage 4: Übergibt ein Steuerpflichtiger ähnliche oder identische Tonträger schenkweise an zwei oder mehrere verschiedene Personen wegen deren persönlichen Einflussmöglichkeiten auf das Ausmaß, in dem der betreffende Künstler Beachtung findet, darf der Mitgliedstaat diese Gegenstände allein deshalb so behandeln, als wären sie ein und derselben Person übergeben worden, weil diese Personen von derselben Person beschäftigt werden? |
f. |
Würde es für die Beantwortung der Fragen 1 bis 5 einen Unterschied machen, wenn der Empfänger eine voll steuerpflichtige Person wäre oder von einer solchen Person beschäftigt würde, die in der Lage wäre (oder gewesen wäre), für die Lieferung der in dem Warenmuster bestehenden Gegenstände zu bezahlende Vorsteuer in Abzug zu bringen? |
(1) Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1).