12.9.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 220/20 |
Vorabentscheidungsersuchen des Hof van beroep te Antwerpen (Belgien), eingereicht am 26. Juni 2009 — G. A. Dijkman und M. A. Dijkman-Lavaleije/Belgische Staat
(Rechtssache C-233/09)
2009/C 220/38
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hof van beroep te Antwerpen
Parteien des Ausgangsverfahrens
Berufungskläger: G. A. Dijkman und M. A. Dijkman-Lavaleije
Berufungsbeklagter: Belgischer Staat
Vorlagefrage
Verstößt es gegen Art. 56 Abs. 1 EG, dass belgische Gebietsansässige, die im Ausland, z. B. in den Niederlanden, mit dem Ziel investieren oder anlegen, die Entstehung der zusätzlichen Kommunalsteuer nach Art. 465 WIB 92 zu vermeiden, verpflichtet sind, sich für die Auszahlung von Einkünften aus beweglichem Vermögen einer belgischen Zwischenperson zu bedienen, während Gebietsansässige, die in Belgien investieren oder anlegen, den befreienden Mobiliensteuervorabzug nach Art. 313 WIB 92 in Anspruch nehmen und so der Erhebung der zusätzlichen Kommunalsteuer nach Art. 465 WIB 92 entgehen können, weil der Mobiliensteuervorabzug bereits an der Quelle einbehalten wurde?