27.2.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 51/24 |
Vorabentscheidungsersuchen des Regeringsrätt (Schweden), eingereicht am 21. Dezember 2009 — Skandinaviska Enskilda Banken AB Momsgrupp/Skatteverket
(Rechtssache C-540/09)
2010/C 51/40
Verfahrenssprache: Schwedisch
Vorlegendes Gericht
Regeringsrätt
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführerin: Skandinaviska Enskilda Banken AB Momsgrupp
Rechtsmittelgegnerin: Skatteverket
Vorlagefrage
Ist Art. 13 B der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (1) (Art. 135 Abs. 1 der Richtlinie des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem) dahin auszulegen, dass die darin aufgeführten Steuerbefreiungen auch Dienstleistungen (Underwriting) umfassen, die darin bestehen, dass ein Kreditinstitut gegen eine Vergütung eine Garantie gegenüber einem Unternehmen gewährt, das im Begriff steht, Aktien auszugeben, wenn diese Garantie zum Gegenstand hat, dass sich das Kreditinstitut dazu verpflichtet, diejenigen Aktien zu erwerben, die möglicherweise in der für die Zeichnung der Aktien vorgesehenen Zeit nicht gezeichnet werden?
(1) Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1).