26.9.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 233/11 |
Vorabentscheidungsersuchen der Commissione tributaria provinciale di Parma (Italien), eingereicht am 27. Juli 2009 — Paolo Lunardi/Agenzia delle Entrate Ufficio di Parma
(Rechtssache C-293/09)
2009/C 233/18
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Commissione tributaria provinciale di Parma
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Paolo Lunardi
Beklagte: Agenzia delle Entrate Ufficio di Parma
Vorlagefrage
Um den vorliegenden Rechtsstreit entscheiden zu können, muss jedoch zunächst festgestellt werden, ob Art. 19 Abs. 5 des DPR Nr. 633/1972 gegen das Gemeinschaftsrecht und den Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer verstößt, und insbesondere, ob die Sechste Richtlinie Nr. 77/388/EWG vom 17. Mai 1977 (1) insoweit nicht umgesetzt ist, als das innerstaatliche Recht es de facto nicht erlaubt, dass Steuerpflichtige, die nach dem Gesetz befreite Umsätze tätigen, zur Berechnung des Pro-rata-Satzes die Mehrwertsteuer auf die Einkäufe von Ausrüstungsgegenständen abziehen.
(1) ABl. L 145, S. 1.