21.11.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 282/31 |
Vorabentscheidungsersuchen des Corte suprema di cassazione (Italien), eingereicht am 25. September 2009 — Gennaro Curia/Ministero dell’Economia e delle Finanze, Agenzia delle Entrate
(Rechtssache C-381/09)
2009/C 282/53
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Corte suprema di cassazione
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführer: Gennaro Curia
Kassationsbeschwerdegegner: Ministero dell’Economia e delle Finanze, Agenzia delle Entrate
Vorlagefrage
Kann, nach den in der Sechsten Richtlinie festgelegten gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen der Neutralität der Mehrwertsteuer und der Steuerbefreiung entsprechend den von den Mitgliedstaaten für die Gewährung und Vermittlung von Krediten und die Verwaltung von Krediten durch die Kreditgeber festgelegten Voraussetzungen, die Vergabe eines wucherischen Darlehens, die nach der nationalen Rechtsordnung eine strafbare Handlung darstellt und in wirtschaftlicher Hinsicht im Wettbewerb mit Formen der entsprechenden legalen Gewährung von Gelddarlehen steht, die gemäß dem nationalen Recht zwar dem Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer unterliegen, aber für steuerbefreit erklärt werden, wenn sie als „Finanzierungsumsätze“ anzusehen sind, steuerpflichtig sein?