20.11.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 317/19 |
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 15. September 2010 — Finanzamt Lüdenscheid gegen Christel Schriever
(Rechtssache C-444/10)
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2010/C 317/35
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesfinanzhof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Finanzamt Lüdenscheid
Beklagte: Christel Schriever
Vorlagefragen
1. |
Liegt eine „Übertragung“ eines Gesamtvermögens i.S. von Art. 5 Abs. 8 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (1) vor, wenn ein Unternehmer den Warenbestand und die Geschäftsausstattung seines Einzelhandelsgeschäfts an einen Erwerber übereignet und ihm das in seinem Eigentum stehende Ladenlokal lediglich vermietet? |
2. |
Kommt es dabei darauf an, ob das Ladenlokal durch einen auf lange Dauer abgeschlossenen Mietvertrag zur Nutzung überlassen wurde oder ob der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit läuft und von beiden Parteien kurzfristig kündbar ist? |
(1) ABl. L 145, S. 1