29.1.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 30/16 |
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 27. Oktober 2010 — Finanzamt Hildesheim gegen BLC Baumarkt GmbH & Co. KG
(Rechtssache C-511/10)
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2011/C 30/25
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesfinanzhof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Finanzamt Hildesheim
Beklagte: BLC Baumarkt GmbH & Co. KG
Vorlagefrage
Ist Artikel 17 Absatz 5 Unterabsatz 3 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (1) dahingehend auszulegen, dass er die Mitgliedstaaten ermächtigt, für die Aufteilung der Vorsteuern aus der Errichtung eines gemischtgenutzten Gebäudes vorrangig einen anderen Aufteilungsmaßstab als den Umsatzschlüssel vorzuschreiben?
(1) Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage; ABl. L 145, S. 1.