14.5.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 145/10 |
Klage, eingereicht am 24. Februar 2011 — Europäische Kommission/Irland
(Rechtssache C-85/11)
2011/C 145/14
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: R. Lyal)
Beklagter: Irland
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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festzustellen, dass Irland seinen Verpflichtungen aus den Art. 9 und 11 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (1) nicht nachgekommen ist, weil es Nichtsteuerpflichtigen erlaubt, Mitglieder einer Mehrwertsteuerorganschaft (ein einziger Mehrwertsteuerpflichtiger) zu sein; |
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Irland die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Aus Erleichterungsgründen und zur Bekämpfung möglichen Missbrauchs ermögliche die Mehrwertsteuerrichtlinie Mitgliedstaaten, zwei oder mehrere Steuerpflichtige zusammen als einen einzigen Steuerpflichtigen zu behandeln. Es wird vorgetragen, dass die Richtlinie nicht erlaube, Nichtsteuerpflichtige in eine solche Gruppe einzubeziehen und so die Rechte und Pflichten von Steuerpflichtigen auf Nichtsteuerpflichtige auszudehnen. Das Recht Irlands erlaube die Einbeziehung von Nichtsteuerpflichtigen in eine Mehrwertsteuerorganschaft und verstoße daher gegen die Richtlinie.
(1) ABl. L 347, S. 1.